Fragen & Antworten

Muss ich bei einer Verwertungs-gesellschaft Mitglied werden?

Ja wegen dem Urheberrechten und Tantiemen.

Aufnahmevoraussetzung für die AKM

Ein Beitritt ist nur möglich, wenn zumindest eines Ihrer Werke innerhalb des letzten Jahres oder im laufenden Jahr bereits wie folgt genutzt wurde: Aufführung bei einer öffentlichen Veranstaltung oder Sendung (Radio oder Fernsehen) oder Zurverfügungstellung im Internet/Mobilfunknetz oder Vervielfältigung auf einem bereits im Handel erhältlichen Tonträger (CD etc.).

Achtung: Eine Band als solche kann nicht beitreten, sondern nur die einzelnen Bandmitglieder (sofern sie auch Urheber sind und nicht „bloß“ ausübende Künstler).

Weitere Informationen: AKM   (Österreich)

GEMA  (Deutschland)   SUISA   (Schweiz)


Für ausübende Künstler: Allgemeine Informationen über die LSG

Interpreten, Tonträgerhersteller und Musikvideoproduzenten.

Kann ich meine Aufnahme/CD über das Label Clean Mountains vertreiben lassen?
Ja wenn Du die Rechte an der Aufnahme hast.

Produzent (Eigenaufnahmen,Tonstudio)

Besitzt Du nicht sämtliche Rechte an der Produktion, Remixe, Cover-Versionen und Texte, die fremdes Material enthalten, egal im welchem Umfang oder welcher Länge benötigen die Einwilligung (schriftlich) des jeweiligen Rechteinhabers.

Durch die enorme Verbreitung durch Clean Mountains und Partner ist es fast sichergestellt, dass widerrechtlich eingestellte Songs gerichtliche Klagen nach sich ziehen.

Es bedeutet letztendlich, dass erhebliche Kosten und Schadensersatz auf Dich zukommen.

Die Rechteinhaber, insbesondere die Plattenfirmen, sind im Normalfall sehr entschlossen, mit massiven Schadensersatzklagen dagegen vorzugehen.

Da ich in diesem Fall nur der Vertrieb bin bzw. Vermittler für Deine Songs, haftest Du alleine gegenüber Behörden und den jeweiligen Rechteinhabern.

Bei einer entsprechenden Anfrage muss ich Deine Kontaktdaten an Dritte weitergeben.

 

Welche Arten von Verträgen gibt es bei Clean Mountains?

KÜNSTLER-EXKLUSIV-VERTRAG

Gegenstand dieses Vertrages ist die Herstellung von Tonaufnahmen mit dem Künstler zum Zweck der umfassenden Verwertung durch das Label.

BANDÜBERNAHMEVERTRAG

Produzent Label

Rechteclearing:

Der Produzent wird mit dem gegenständlichen Bandübernahmevertrag.

Rechte (keine Urheberrechte) an Tonaufnahmen sowie an Materialien und Unterlagen, wie beispielsweise Fotografien, Grafiken und Texten, zur umfassenden Verwertung an das Label übertragen.

Vor Abschluss des gegenständlichen Vertrages und der damit verbundenen Weiterübertragung von Rechten an das Label ist es für den Produzenten unerlässlich, sich selbst sämtliche Rechte an dem Content zu sichern. 

Der Produzent hält das Label für den Fall einer Rechtsverletzung Dritter schad- und klaglos.

Noch Fragen?   Kontakt